Qualitätssicherung

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Ein wichtiges Kriterium unseres Angebotes ist die kontinuierliche inhaltliche und strukturelle Qualitätssicherung der Arbeit.

Diese wird wie folgt gewährleistet:

  • Regelmäßige Teamsitzungen, kollegiale Beratung und Fallbesprechung
  • Monatliche Supervision
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Zertifizierte Kinderschutzfachkräfte nach § 8a SGB VIII
  • Dokumentation der Maßnahmen
  • Erstellung ausführlicher Hilfeplanvorlagen / regelmäßiger Verlaufsberichte
  • Netzwerkarbeit und Kooperation mit anderen Helfersystemen und Institutionen
  • Mitarbeit in institutionsübergreifenden Facharbeitskreisen
  • Vertretung bei Urlaub / Krankheit
  • Abschluss der notwendigen beruflichen Versicherungen sowie professionelle Kalkulation und anerkannte Buchführung

Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.